Aktuelle Informationen zur Feststellung des Grundsteuerwertes
Unterstützung für unsere Kunden
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Aktuell informiert das Finanzamt jeden Immobilieneigentümer in einem Informationsschreiben über die gesetzliche Verpflichtung, eine Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwerts abzugeben. Hintergrund: Im April 2018 erklärte das Bundesverfassungsgericht die Vorschriften zur Einheitsbewertung für die Bemessung der Grundsteuer für verfassungswidrig. In der Folge müssen nun bundesweit etwa 36 Millionen Immobilien bzw. Grundbesitz anhand aktueller Kennzahlen neu bewertet werden.
Wir möchten unseren Kunden mit untenstehenden Informationen eine Unterstützung anbieten, welche Daten vom Finanzamt gefordert werden und wo Sie diese finden.
Die Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwerts (kurz Feststellungsklärung) kann ab 1. Juli 2022 über das Online-Finanzamt ELSTER abgegeben werden. Spätestens zum 31.10.2022 muss diese dem Finanzamt übermittelt werden.
Eine Erklärung des Finanzamtes des Landes NRW finden Sie unter dem Internet-Link www.finanzverwaltung.nrw.de/kurz-erklaert-abgabe-der-erklaerung-zur-feststellung-des-grundsteuerwerts-mit-elster-0
Das Land NRW stellt zudem einige erforderliche Angaben im Grundsteuerportal bereit: www.grundsteuer.nrw.de
Folgende Daten können für die Feststellungserklärung abgefragt werden:
- Ihr Aktenzeichen (siehe Grundsteuerbescheid sowie Informationsschreiben des Finanzamts).
- Grundbuchinformationen (u.a. Flurstück, Grundbuchblatt und Gemarkung - Die Grundbuchinformationen entnehmen Sie entweder ebenfalls dem Informationsschreiben des Finanzamt, Ihrem Kaufvertrag, einem Grundbuchauszug oder aber Ihrem Grundsteuerbescheid. Sollten Ihnen Informationen fehlen, können Sie diese beim Grundbuchamt Ihrer Stadt erhalten.
- Grundstücksfläche (laut Grundbuch oder Kaufvertrag)
- Bei mehreren Eigentümern: Informationen zu den Besitzverhältnissen
- Wohnadresse
- Grundstückart (z.B. Mietwohngrundstücke, Geschäftsgrundstücke)
- Bodenrichtwerte können Sie über das Grundsteuerportal recherchieren: www.grundsteuer.nrw.de
Übrigens: Es kann sein, dass für Teile Ihres Grundstücks unterschiedliche Bodenrichtwerte gelten, wenn dieses beispielsweise aus verschiedenen Flurstücken besteht. - Baujahr können Sie dem Energieausweis oder der Teilungserklärung entnehmen
- Wohnfläche: Diese können Sie z.B. der Teilungserklärung oder dem Kaufvertrag entnehmen
Die erforderlichen Informationen und Daten für die Abgabe der Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwerts sollten Ihnen in Ihren Unterlagen zur Immobilie vorliegen.
Einige Unterlagen (wie z.B. Hausgeldabrechnungen, Teilungserklärungen, Energieausweise) stellen wir unseren Kunden auch in unserer eigenen My-Immo-App zur Verfügung.
Grundsteuer-Angelegenheiten sind eine persönliche Steuerangelegenheit der Eigentümer und nicht der Eigentümergemeinschaft. Aufgrund dessen ist der Verwalter zur Abgabe dieser Erklärung nicht in der Lage und auch nicht befugt. Hier ist der jeweilige Eigentümer der Immobilie verpflichtet, diese Erklärung über seinen Elster-Zugang einzureichen.
Unsere Kunden erhalten selbstverständlich auf Wunsch eine Unterstützung bei der Datenerhebung und können diese separat bei uns bis spätestens 30.09.2022 beauftragen.
Ein Hinweis von unserer Seite: Betrüger nutzen die Situation und nehmen Kontakt per Mail/Telefon zu Ihnen auf. Diese geben sich als Mitarbeiter vom Finanzamt aus und möchten einen Hausbesuch vereinbaren. Bitte lehnen Sie jeglichen Kontakt in dieser Form ab – das Finanzamt nimmt keinen Kontakt per Mail/Telefon zu Ihnen auf, um einen Hausbesuch zu vereinbaren.
Alle Angaben wurden nach bestem Wissen von uns zusammengetragen. Dennoch übernehmen wir keine Gewähr auf deren Vollständigkeit und Richtigkeit. Wir bitten um Ihr Verständnis.